UWG

Das UWG ist das Gesetz zum Schutz vor unlauterem Wettbewerb und hat in der Bundesrepublik Deutschland lange Tradition, wurde jedoch mehrfach aktualisiert. Diese Aktualisierungen begründen sich auch im Voranschreiten von Medien und Technik sowie der tendenziell zunehmenden Skrupellosigkeit, mit der zahlreiche Unternehmen versuchen kommerzielle Vorteile zu ergattern. Das UWG erfüllt hierbei sekundär den Zweck seriöse Unternehmen von den so genannten ,schwarzen Schafen‘ abzugrenzen. Dies ist, wie sich später zeigt, vor allem im Bereich der Gewinnspiele relevant.

In unserer Betrachtung steht vor allem der §4 des UWG, da sich dieser auf Gewinnspiele, Werbemechanismen und den Umgang mit persönlichen Daten konzentriert. Vorhaben die diese Bereiche betreffen müssen laut Absatz 5 des genannten Paragraphen, immer in den Teilnahmebedingungen klar definiert sein. Es reicht also nicht aus die Speicherung persönlicher Daten zu nennen, vielmehr muss auch klargestellt werden, in wie fern diese verwendet werden. Hierbei kommen wir nun auch zu der Abgrenzung seriöser Unternehmen. Hier lesen sich die Teilnahmebedingungen meist verständlich und sind durchsichtig, während dubiose Gewinnspiel-Veranstalter oftmals mit komplizierten juristischen Termina und verschachtelten Sätzen für Verwirrung stiften.

Genauer gesagt handelt es sich immer dann um einen Fall des unlauteren Wettbewerbs, wenn die Teilnahmebedingungen nicht klar geregelt sind oder der Inhalt nicht der Wahrheit entspricht. Die zentrale Aufgabe des UWG hierbei ist die Gewährleistung eines fairen und unverfälschten Wettbewerbs zum Schutze aller Marktteilnehmer und natürlich in erster Linie der Verbraucher.

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