Förderprojekte

Die meisten Glücksspiele folgen einem identischen Prinzip, was die Auszahlung der Einnahmen betrifft. So legt auch die nationale Lotterie, nach dem Prinzip 6 aus 49, einen bestimmten Prozentsatz der Einnahmen fest, der als Gewinn wieder ausgeschüttet wird. Die übrige Summe dient der Bezahlung von Angestellten und der Deckung der weiteren Unkosten, die für den Betreiber anfallen. Außerdem wird darüber hinaus ein Gewinn generiert.

Anders verhält sich dieses Vorgehen bei Lotterien und Glücksspielen mit einem gemeinnützigem Charakter. Diese Spielangebote sind nicht darauf ausgerichtet einen Gewinn zu generieren, sondern zahlen einen gewissen Prozentsatz an ausgeschriebene Förderprojekte aus. Die prominentesten Vertreter im deutschen Sprachraum sind die GlücksSpirale und die Aktion Mensch (ehemals Aktion Sorgenkind).

Die GlücksSpirale diente zu Zeiten ihrer Gründung gegen Ende des Jahres 1969, der Teilfinanzierung der Olympischen Spiele 1972 in München. Auch nach den Spielen wurde das erfolgreiche Projekt weiter betrieben und ordnete sich fortan der Finanzierung der Fußballweltmeisterschaft unter, die zwei Jahre später in Deutschland folgen sollte. Heutzutage werden die eingespielten Gewinne zu gleichen Sätzen auf die Bereiche Wohlfahrt, Sport, Natur und Umwelt sowie Denkmalpflege verteilt.

Nach einem ähnlichen Prinzip wird auch bei der Aktion Mensch vorgegangen. In diesem Fall ist der Kreis der Begünstigten allerdings ein anderer. Wie bereits aus der Satzung der Aktion Mensch hervorgeht, steht die Behindertenhilfe im Mittelpunkt. Des weiteren widmet sich die Aktion Kindern und Jugendlichen mit sozialen Schwierigkeiten und finanziert auch immer wieder weitere soziale Projekte.

Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr!
Stand: 1. Juli 2014

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