Lotto Card

Die Lotto Card ist die Mitgliedskarte des Deutschen Toto- und Lotto-Blocks, die neben einigen Vorteilen auch effektive Schutzmechanismen vor Gefahren wie Spielsucht vorsieht. Allerdings wird sie nicht von den Bundesgesellschaft des Unternehmens herausgegeben, da hierfür die Landesverbände zuständig sind. Dies ist auch der Grund hierfür, dass die jeweiligen Preise von Bundesland zu Bundesland variieren. Allgemein gilt jedoch dessen gemäßigte Bemessung und teilweise ist die Lotto Card sogar gänzlich umsonst. Die jeweiligen Preise sind hierbei der jeweiligen Homepage des Landesverbandes zu entnehmen.

Die Deutschlandweite Diskussion über Spielsucht hat auch die Staatliche Toto-Lotto GmbH nicht kalt gelassen, so fungiert hier die Lotto-Card als wesentlicher Schutzmechanismus. Zunächst einmal wurde bewertet welche Spiele des Anbieters ein besonders suchterregendes Potential inne halten. Dabei hat man sich im wesentlichen auf den Sportwetten-Block sowie den KENO-Block festgelegt. Diese Spiele sind nur noch gegen Vorlage der Lotto Card spielbar.

Oddset und Co: Sportwetten werden im Wesentlichen wegen des übermäßigen Angebots und der persönlichen Verflechtung von Fans als besonders suchterregend eingestuft. Der Spieler ist hier stets in dem Glaube alles fest im Griff zu halten, weil er sich, zum Beispiel, gut mit dem jeweiligen Sport auskennt. Die durchdachten Quoten erlauben jedoch keinen dauerhaften Erfolg, wenn Maßlosigkeit mit von der Partie ist. Grund genug für den Deutschen Toto- und Lotto-Block, Oddset nur noch mit der eigenen Kundenkarte spielbar zu machen.

KENO: KENO kann täglich gespielt werden und offeriert dem Kunden eine Vielzahl von verschiedenen Wahlmöglichkeiten. Es wird selbst bestimmt welchen KENO-Typ man spielen möchte und wie viel man an monetärem Einsatz einbringt (bis zu 10 Euro pro Spiel). Außerdem ist es beim KENO statistisch wahrscheinlicher 1 Million Euro zu gewinnen, als dies bei anderen Lotto-Varianten der Fall ist. All dies treibt die Suchtgefahr natürlich voran und wird daher auch durch die Lotto Card überwacht.

Auf den Internetseiten der Landesverbände finden sie die Antragsformulare für eine Lotto Card, die dann an jeder Annahmestelle eingereicht werden können, also überall da, wo auch Lotto gespielt werden kann. Zusätzlich erwähnenswert ist jedoch, dass Bundesland fremde Karten nicht akzeptiert werden. So findet beispielsweise die bayerische Lotto Card keine Anwendung in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein sehr entscheidender Grund, der für den Nutzen der Lotto Card spricht, findet sich im Gewinnfall wieder. Sofern ein großer Geldbetrag gewonnen wird, wird der Inhaber der Kundenkarte auch schriftlich benachrichtigt. Wird der Gewinn dennoch nicht geholt, erfolgt eine Überweisung auf das Konto des Glückspilzes, der nun allerdings eine Überweisungsgebühr übernehmen muss.

Alle Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

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